Unfall­regulierung

Bei Verkehrsunfällen bieten wir eine kompetente Beratung und vertreten Ihre Interessen bei der Schadensregulierung schnell und mit Durchsetzungsvermögen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Zu unseren Mandanten gehören u.a. verschiedene Autohäuser und Werkstätten, die wir in sämtlichen Belangen beraten und unterstützen.

Sofern Sie nicht völlig alleine Schuld an einem Verkehrsunfall haben, kann die außergerichtliche Regulierung in der Regel für eine Unfallgeschädigten völlig kostenfrei erfolgen. Die Rechtsanwaltsgebühren des Geschädigten müssen vom gegnerischen Haftpflichtversicherer getragen werden.

Folgende Gebiete decken wir im Rahmen der Unfallregulierung ab:

  • Unfall- bzw. Schadensregulierung
  • Schadenmanagement
  • Schmerzensgeld, Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Totalschadensabrechnung, Wertminderung, Mietwagenkosten
  • Schadensersatz

Um Ihnen einen schnellen Service zu bieten, können Sie uns Ihre Vollmacht per Post oder E-Mail zukommen lassen. Sie können die folgenden Dokumente ausfüllen und uns per E-Mail zukommen lassen: